Werkverkehr

Was ist Werkverkehr?

Grundsätzlich kann man über den Werkverkehr sagen, dass diese Ausnahmeregelung die Fahrer eines Unternehmens von den Lenk- und Ruhezeiten aber nicht von der Nutzung des digitalen Tachographen befreit.

Damit ein Unternehmen den Werkverkehr beim Bundesamt für Güterverkehr anmelden kann,
sind einige Voraussetzungen erforderlich.

Testen Sie hier, ob Sie Ihr Unternehmen anmelden können.
Das Anmeldeformular finden Sie dann auf der letzten Seite nach dem Test
Werkverkehrtest

Werden diese Voraussetzungen erfüllt, wird Werkverkehr betrieben, der gemäß § 9 GüKG erlaubnisfrei ist.
Die Pflicht, eine Güterschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen, entfällt.

Das Anmeldeformular als Einzelblatt:
Anmeldeformular

Nachdem Sie den Antrag für den Werkverkehr ausgefüllt haben, faxen Sie das Dokument bitte an das BAG.
Die Faxnummer finden Sie hier: Behörden

Bitte beachten: Sie erhalten keine Bestätigung über den Eingang!

Wichtig: Nach dem Faxen kopieren Sie bitte den Antrag und legen in jedes Fahrzeug eine Kopie,
um diese im Fall einer Kontrolle vorzeigen zu können.