Warntafel nach ADR

Die Gefahrentafel oder Warntafel nach ADR ist eine rechteckige, orangefarbige Tafel, die entweder übereinander zwei Nummerncodes hat oder leer (neutrale orangefarbene Tafel) ist.

Eine leere (neutrale) Gefahrentafel wird dann verwendet, wenn Gefahrgüter als Versandstücke (verpackte Güter) zusammen transportiert werden, beispielsweise unterschiedliche Kartons oder Paletten, oder die einzelnen Kammern eines Tankwagens mit unterschiedlichen Stoffen gefüllt sind (z.B. Diesel-, Benzin- und Superkraftstoff). Transporte der Klassen 1 (Explosivstoffe, Munition etc.) und 7 (Radioaktive Stoffe) werden ebenfalls mit leeren Warntafeln, jedoch mit zusätzlichem Gefahrzetteln gefahren.

Bei nummerierten Tafeln gibt die obere Nummer Aufschluss über die Art der Gefahr (Gefahrnummer, auch Kemler-Zahl genannt), beispielsweise steht die 33 für eine hochentzündliche Flüssigkeit. Ist der Zahl ein "X" vorangestellt, so reagiert der Stoff gefährlich mit Wasser. Die untere Nummer gibt Auskunft über die Chemikalie selbst (UN-Nummer, auch Stoffnummer genannt). Zum Beispiel steht die 1202 für Dieselkraftstoff oder Heizöl.

Für die Tafeln ist vom ADR eine Größe von 40 mal 30 cm und ggf. 30 mal 12 cm vorgeschrieben. Sie müssen so ausgeführt sein, dass die Nummern auch nach einer Brandeinwirkung von 15 Minuten noch lesbar sind.

Wurden die gefährlichen Stoffe entladen, so sind die orangefarbenen (neutralen) Tafeln zu entfernen bzw mit einer brandhemmenden (15 min) Abdeckung zu versehen. Bei Tankfahrzeugen darf die orangefarbene Kennzeichnung erst entfernt werden, nachdem die Tanks gereinigt und entgast wurden. Nach RID ist die Kennzeichnung von Waggons eigens geregelt. Nur bei der Rollenden Landstraße gelten auch im Bahnbereich die ADR-Regelungen.

Die UN Regulations empfehlen, die UN-Nummer entweder im Gefahrzettel oberhalb der Klassennummer, oder auf einen gesonderten orangen Feld anzugeben.

Quelle: Wikipedia