Transportpapiere nach ADR

Beförderungspapier nach ADR

Jeder Gefahrguttransport muss von einem Beförderungspapier nach ADR begleitet sein.
Das Beförderungspapier nach ADR ist an keine Form gebunden.
Wie dieses aussehen kann haben wir für Sie bereit gelegt: Muster Beförderungspapier nach ADR
Es müssen folgende Informationen enthalten sein:

  • Gefahrzettel nach ADR
  • Klassifizierung des Gefahrgut mit UN-Nummer
  • der technische Name der Klassifizierung (für Haupt- und Nebengefahr und Verpackungsgruppe)
  • jeweilige Menge des Gefahrgut
  • Ermittlung der Freigrenze (Punktesystem)
  • Verpackungsmaterial
  • Name und Anschrift Absender
  • Name und Anschrift Empfänger
    • Seit dem 1. Juli 2009 ist zusätzlich durch Angabe des Tunnelbeschränkungscodes die Tunnelkategorie anzugeben, welche Tunnel befahren werden dürfen. Wird keine Angabe gemacht, gilt der Transport als in die Kategorie A eingestuft.

      Schriftliche Weisung

      Bei Gefahrguttransporten ist es (mit Ausnahmen) Vorschrift, Schriftliche Weisungen (Unfallmerkblatt) mitzuführen, die für den Fahrer wichtige Informationen über die Handhabung der gefährlichen Güter sowie das Vorgehen im Falle eines Unfalls beinhalten.

      Die schriftlichen Weisungen mussten bis 2009 in der Sprache des Landes abgefasst sein, in dem das Gefahrgut transportiert wurde (Landessprache), sowie in allen Sprachen der Länder, durch die das Gefahrgut bis zum Bestimmungsort befördert wurde. Dazu wurde noch eine schriftliche Weisung in der Sprache mitgegeben, die der Fahrer des Gutes versteht bzw. lesen kann.

      Die schriftlichen Weisungen auf Deutsch, gültig ab 01.01.2011, finden Sie hier: Unfallmerkblatt Deutsch
      Achten Sie bitte darauf, das Dokument farbig zu drucken!
      Die Weisungen in verschiedenen Sprachen finden Sie auf der Seite der Vereinten Nationen unter "Revised instructions in writing applicable as from 1 January 2011"

      Zusätzlich gab es wiederum einzelne "Stoffmerkblätter" sowie "Gruppen-Merkblätter".
      Ursprünglich wurden die Schriftlichen Weisungen für den schnellen Zugriff durch Hilfskräfte an der vorderen und hinteren Stoßstange eines Fahrzeugs mitgeführt, eine gute, aber für den Fahrer umständliche Lösung. Probleme ergaben sich hieraus auch für die Rettungskräfte, die zur genauen Stoffidentifikation sehr nah an das Objekt heranwagen mussten, falls die sonstigen Warneinrichtungen (Warntafeln) nicht mehr erkennbar waren. Ebenso musste diese Merblätter bis 2009 der Absender des Gutes bereitstellen.

      Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Schriftlichen Weisungen meist auch heute noch als Unfallmerkblatt bezeichnet. Seit dem 1. Juli 2009 ist der Beförderer für die Übergabe der Weisungen verantwortlich. Gemäß den Änderungen der ADR 2009 ist die schriftliche Weisung reformiert (4 Seiten "zusammenhängend") und muss in der/den Sprache/n verfasst sein, die das Fahrpersonal lesen und verstehen kann. Sie muss farbig sein, damit die Piktogramme klar erkennbar sind. Auch richtet sich die Weisung nun eher an das Fahrpersonal als an die Rettungskräfte.

      Unfallmerkblatt

      Unfallmerkblätter (UMB) sind eine wertvolle Hilfe bei unvorhergesehenen Zwischenfällen bei Gefahrguttransporten und enthalten Anweisungen für den Fahrer, die ihm und der Umwelt helfen, im Falle eines Unfalls unversehrt davonzukommen. Rechtlich korrekt heißen die Unfallmerkblätter heute Schriftliche Weisungen.

      Für den Straßenverkehr müssen sie bestimmte Informationen enthalten, die in den ADR-Vorschriften vorgeschrieben sind.
      Die nationalen Gesetze sind an das ADR angepasst.
      In Deutschland sind sie durch die GGVSE-Durchführungsrichtlinie (RSE) in Anlage 13 näher bestimmt:

      • offizielle Bezeichnung des transportierten Gutes
      • Eigenschaften des Ladegutes
      • Art der Gefahr
      • mitzuführende persönliche Schutzausrüstung (Fahrer)
      • mitzuführende Ausrüstung im Fahrzeug (Kanalabdeckung, …)
      • Maßnahmen des Fahrers im Fall eines Unfalles
      • Notruf-Telefonnummern (Polizei, Feuerwehr)
      • Maßnahmen bei Feuer
      • Erste Hilfe-Maßnahmen
      • Telefonnummern, wo man Unterstützung bekommen kann. (Notrufnummern)
      • sowie weitere Angaben

      Wichtig ist, dass die ERI-Cards übernommen. Dennoch sind gut formulierte Unfallmerkblätter auch hier eine wertvolle Hilfe.
      Seit dem ADR 2009 gibt es für alle Gefahrguttransporte nur noch eine einheitliche Fassung der „Schriftlichen Weisung“ für die Transporte auf der Straße. Somit ist auch die Ausrüstung der Fahrzeuge vereinheitlicht worden. Dennoch gibt es für verschiedene Klassen noch wenige Unterschiede in der Ausrüstung. Die alten Unfallmerkblätter konnten noch bis zum 30. Juni 2009 weiterverwendet werden.

      ERI-Cards

      Die Schriftlichen Weisungen, die ursprünglich für den Fahrer erstellt wurden, enthielten später auch Informationen für Rettungskräfte, wie beispielsweise die Feuerwehr. Informationen für die Rettungskräfte sind mittlerweile in den ERI-Cards zu finden.

      Sie wurden vom Verband der Europäischen chemischen Industrie (CEFIC) als Informationsquelle für die Feuerwehr geschaffen um im Falle eines Unfalls mit chemischen Transportgütern eingesetzt zu werden. Sie beinhalten wie mit dem jeweiligen chemischen Stoff umgegangen werden muss und welche spezielle Ausrüstung benötigt wird.
      Besonders notwendig sind die ERI-Cards, wenn keine weiteren Informationen des Herstellers über das relevante Material vorliegen.