Seit dem 1. Oktober 2011 gibt es die neuen Anträge zur Förderung von Unternehmen im Güterkraftverkehr.
Zu beachten sind diesmal die geänderten Antragsfristen:
Für das Förderprogramm Aus- und Weiterbildung beginnt die Antragsfrist am 01. Oktober 2011 und endet am 15. Januar 2012.
Für das Förderprogramm De-minimis beginnt die Antragsfrist am 01. Oktober 2011 und endet am 28. Februar 2012.
Auch die Dienstleistungen der WS-Datenmanagement GbR sind über De-Minimis förderbar. Nähere Information und die Anträge finden Sie in unserem Bereich "Vorlagen & Formulare".
Änderungen zur Berechnung der tatsächlichen Lenkzeit
Ab dem 1. Oktober 2011 tritt die Gesetzesänderung bezüglich der Berechnung der tatsächlichen Lenkzeit in Kraft.
Das heißt die "1-Minuten-Regel" wird angewandt und beinhaltet folgende Regelungen.
„Randnummer 041"
Wird zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der unmittelbar der Kalenderminute vorausgehen
den und nachfolgenden Minute die Tätigkeit LENKEN registriert, gilt die gesamte Minute als LENK-Zeit. „Randnummer 042"
Für eine Kalenderminute, die aufgrund der vorstehenden Randnummer 041 nicht als LENK-
Zeit gilt, wird die Tätigkeit angesetzt, die als längste Tätigkeit innerhalb der Minute ausgeführt wurde (oder bei
gleichlangen Tätigkeiten diejenige, die zuletzt ausgeführt wurde).
Änderung zur Berechnung der Tageslenkzeit der Verordnung (EG) Nr. 561/2006
Am 07.06.2011 wurde in Brüssel eine Änderung der Grundlagen für die Berechnung von Verstößen gegen die Lenk-und Ruhezeiten beschlossen. Den Beschluss finden Sie hier
Bisher wurden bei Unterschreitung der täglichen Ruhezeit die Lenkzeiten vom jeweiligen Tag vor und nach der Ruhezeit addiert.
Nach dem neuen EU-weit gültigen Gesetz dürfen die beiden Lenkzeiten nun nur noch addiert werden, wenn die Ruhezeit um mehr als 2 Stunden unterschritten wird.
(Quelle: Tachex GmbH)
Remote-Auslesen und was dann?
Es besteht die Möglichkeit, die Fahrer- und Fahrzeugdaten auch unterwegs auszulesen. Dazu wird eine sogenannte Downloadunit benötigt, viele Telematiksysteme haben diese Funktion.
Die Daten werden auf den Server dieses Anbieters per Funk oder WLAN übertragen und gespeichert. Nun muss sich das Unternehmen die Fahrer- und Fahrzeugdaten noch zukommen lassen und sich selbst um die gesetzlich vorgeschriebene Auswertung und Archivierung kümmern. Der Zeitaufwand dafür und die Anschaffungskosten einer Downloadunit sind nicht von der Hand zu weisen.
Dennoch hat der Remotedownload für Speditionen und deren Disposition einen erheblichen Vorteil: Das Auslesen geschieht automatisch und kann somit nicht vergessen werden.
Für das Archivieren und Auswerten können Sie unabhängig des Downloadanbieters unseren gewohnt zuverlässigen Service nutzen.
Förderprogramme für den Güterkraftverkehr
Das BAG ist die zuständige Behörde für die Förderprogramme "De-Minimis" und "Aus- und Weiterbildung".
Anträge für die Förderperiode 2010 können ab dem 01.11.2009 gestellt werden. Der Bewilligungszeitraum beginnt am 01.01.2010.
Auch die Dienstleistungen der WS-Datenmanagement GbR sind über De-Minimis förderbar. Nähere Information und die Anträge finden Sie in unserem Bereich "Vorlagen & Formulare".
Führerscheinentzug bei Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten
Bei einem Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten mit Sachschaden oder konkreter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann der Fahrer wegen Straßenverkehrsgefährdung verurteilt werden.
Das Amtsgericht Hamburg hat beschlossen, dass es in diesem Fall zulässig ist, die Fahrerlaubnis nach § 111a StPO bereits am Unfallort vorläufig zu entziehen (AG Hamburg – Az.: 244 Gs 16/08).
Die Verkürzung der Ruhezeit oder die Überschreitung der Lenkzeit kann laut Verkehrssicherheitsexperten einer Alkoholfahrt gleichgesetzt werden. Als Strafe droht in der Regel ein Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate.
Neue Qualifikations- und Weiterbildungsvorschriften für Berufskraftfahrer im Güterverkehr ab 10.09.2009
Fahrer, die ab dem 10.09.2009 eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE neu erwerben, benötigen eine (beschleunigte) Grundqualifikation, um Fahrten im gewerblichen Güterverkehr und auch im Werkverkehr durchführen zu dürfen.
Außerdem muss im Abstand von fünf Jahren an einer Weiterbildung teilgenommen werden.
Für Fahrer, die schon vor dem 10.09.2009 eine Fahrerlaubnis besessen haben, gilt nur die Weiterbildungspflicht. Quelle: www.bag.bund.de
Die neuen Regelungen ab 01. April 2009
Lastwagen ab 3,5 Tonnen müssen mit Rückspiegeln ausgerüstet sein, die den toten Winkel für den Fahrer verkleinern. Damit wird eine Richtlinie der EU von 2006 umgesetzt. Ziel der Vorschrift ist es, schwere Unfälle mit Fußgängern, Rad- und Motorradfahrern vor allem beim Abbiegen zu verhindern.
Ausgenommen von der Nachrüstpflicht sind Lkw mit Baujahr 2000 oder älter. Durch einen Weitwinkelspiegel wird die indirekte Sicht der Fahrer auf der Beifahrerseite verbessert. Bei Neufahrzeugen zählen die Spiegel zur Serienausstattung.
Neuigkeiten zur Mautverordnung
Mit dem Inkrafttreten der neuen Mautverordnung bezahlen schwere Nutzfahrzeuge mit nachgerüstetem Dieselpartikelfilter seit dem 01.01.2009 deutlich weniger Maut, da die jeweilige "Partikelminderungsklasse" berücksichtigt wird.
Nachgerüstete Euro-2 Lkw sparen 8,4 Cent und Euro-3 lkw sparen 2,1 Cent pro Mautpflichtigem Kilometer. Ab 2011 erhöt sich dieser Wert auf 4,2 Cent pro Kilometer. Zusätzlich zu den Ersparnissen bekommen die Fahrzeuge die "grüne Feinstaubplakette", welche die Einfahrt in die Umweltzonen der Städte erlaubt.
Straßenkontrollen des BAG Stand 01. Januar 2008
Hier ein Auszug aus der aktuellen Broschüre "Straßenkontrollen des BAG" die komplette Broschüre steht auf der Homepage des BAG zum download bereit.
Die Kontrolleure des Bundesamtes sind befugt, in- und ausländische Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung und
(mit Ausnahme in Bayern) auch Kraftomnibusse zum Zwecke der Kontrolle anzuhalten. Dies erfolgt bei mobilen Kontrollen mit Herauswinken zum nächsten Parkplatz oder bei Standkontrollen an Rast- oder Parkplätzen auf Bundesautobahnen. Kontrolliert wird aber auch an Bundes- und Landstraßen. Die Überprüfungen finden oft in Zusammenarbeit mit anderen Behörden wie der Polizei, dem Zoll oder der Gewerbeaufsicht statt. Von besonderer Bedeutung ist auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Das BAG kooperiert daher auch auf internationaler Ebene mit anderen Behörden, insbesondere mit den Kontrolldiensten der Nachbarländer.
Bei den Kontrollen wird folgendes Überprüft:
die nach dem Güterkraftverkehrsrecht mitzuführenden Urkunden
(Berechtigung, Begleitpapier, Versicherungsnachweis über
Güterschaden-Haftpflichtversicherung),
das Kontrollgerät, die Schaublätter und Fahrerkarten bzw. die
Ausdrucke des digitalen Kontrollgerätes sowie andere vorgeschriebene Arbeitszeitnachweise,
bestimmte Vorschriften des Aufenthalts- Arbeitsgenehmigungs-
und Sozialversicherungsrechts,
die Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichte sowie
die Ladungssicherung und der technische Zustand von Kraftfahr-
zeugen und Anhängern sowie Fahrzeugkombinationen,
die Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter,
bestimmte Vorschriften des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und
des Umsatzsteuergesetzes,
die Bestimmungen des internationalen Übereinkommens über
sichere Container,
bestimmte Vorschriften des Lebensmittel- und des Weinrechts,
bestimmte Vorschriften des Abfallrechts,
die zulässigen Werte für Geräusche und für verunreinigende
Stoffe im Abgas von Kraftfahrzeugen zur Güterbeförderung
überprüft.
Werden bei der Kontrolle bestimmte Zuwiderhandlungen gegen das Straßenverkehrsrecht, das Tiertransportrecht bzw. das Sozialgesetzbuch festgestellt, übermittelt das Bundesamt derartige Feststellungen den zuständigen Behörden.
Die Kontrolleure treffen bei Beanstandungen in Abhängigkeit von der Art und Schwere des Verstoßes verschiedene Maßnahmen: Sie fertigen Kontrollberichte, verlangen - bei Auswärtigen - Sicherheitsleistungen oder sie erteilen Verwarnungen.
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen bestimmte Sicherheitsvorschriften untersagen die Kontrolleure die Weiterfahrt des Fahrzeugs.
Die Entrichtung der Maut nach dem Autobahnmautgesetz wird durch den Mautkontrolldienst des BAG überwacht.
Die Fahrpersonalvorschriften, Lenk- und Ruhezeiten und Gefahrgutvorschriften finden Sie hier.