
Jede Person, die ein Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät lenkt, muss eine personengebundene Fahrerkarte benutzen.
Diese ist mit einem Chip versehen, auf dem die Identitätsdaten des Fahrers gespeichert sind.
Auf der Rückseite der Karte stehen folgende Daten:
1. Name
2. Vorname
3. Geburtsdatum
4. Ausstellungsdatum der Karte, gültig ab und gültig bis
5. Name der ausstellenden Behörde
6. Führerscheinnummer
7. Kartennummer/Karteninhaberkennung
8. Lichtbild
9. Unterschrift
Die Fahrerkarte muss vor dem Arbeitsbeginn in den digitalen Tachographen gesteckt werden.
Sämtliche Tätigkeiten, die der Fahrer im Fahrzeug unternimmt, werden auf der Karte und im Massenspeicher des Tachographen gespeichert.
Darunter fallen Lenkzeit, Arbeitszeit, Pausenzeit und Bereitschaftszeit, welche von verschiedenen Behörden kontrolliert werden.
Die Fahrerkarte muss alle 28 Tage ausgelesen und die Daten für 2 Jahre archiviert werden.
Die Karte wird bei der zuständigen Führerscheinstelle ausgestellt und ist 5 Jahre gültig.
Zum Beantragen einer Fahrerkarte benötigen Sie folgende Unterlagen:
1. Ausgefüllter Antrag auf eine Fahrerkarte
2. Neuer EU-Kartenführerschein
3. Gültiger Personalausweis
4. aktuelles Lichtbild (35x40 mm)
Hier finden Sie den Antrag auf Ausstellung einer Fahrerkarte mit Wohnsitz in Berlin.
Anträge für Fahrerkarten in anderen Bundesländern erhalten Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Führscheinstelle.
Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir für Sie eine Auflistung der Standorte verschiedener Behörden zusammengestellt.