gesetzliche Regelungen

RECHTSGRUNDLAGEN

Seit 5. Mai 2005 erfolgt die Produktion und Ausgabe von beantragten Fahrer- und Unternehmenskarten. Für die Bedienung und den Betrieb des digitalen Tachographen benötigt der Lenker eine Fahrerkarte und der Unternehmer eine Unternehmerkarte.

Alle Fahrzeuge die bisher mit einem analogen Kontrollgerät nach (EWG) Nr. 3821/85 auszurüsten waren und ab einem höchstzulässigen Gesamtgewicht (hzG) von 3,5 t sowie Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen, müssen mit einem EG-Kontrollgerät (digitalen Tachographen) ausgerüstet zu sein.

Notwendige Nachweise nach dem Arbeitszeitgesetz sind 2 Jahre aufzubewahren und zu archivieren.
Zu diesen Daten zählen auch die Daten aus dem digitalen Tachographen.
Eine generelle Austauschpflicht für alle Fahrzeuge gibt es derzeit nicht.

Gesetzliche Regelungen für Fahrer und Halter von Fahrzeugen zur gewerblichen Güter- und Personenbeförderung.

Die Sozialvorschriften die hier Anwendung finden regeln die zulässigen Lenkzeiten, die notwendigen Fahrtunterbrechungen sowie die Ruhezeiten für Kraftfahrer im Straßengüter- und -personenverkehr. Vorrangige Ziele dieser Vorschriften sind der Gesundheitsschutz des Fahrpersonals und die Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit.

Für die gewerbliche Beförderung im Straßenverkehr mit Fahrzeugen gelten seit dem 11. April 2007, die Bestimmungen der VO (EG) Nr. 561/2006 sowie der VO (EWG) Nr. 3821/85 (EG-Sozialvorschriften), des Arbeitszeitgesetzes und des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR).
Bei Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse größer 2,8t bis 3,5t gilt in Deutschland zusätzlich die Fahrpersonalverordnung (FPersV).

Für welche Fahrzeuge gilt diese Regelung?

Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern.
Fahrzeuge zur Güterbeförderung, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5t übersteigt

In welchem Geltungsbereich gilt diese Regelung?

Neben den Staaten der Europäischen Union ist auch in folgenden europäischen Ländern das digitale Komtrollgerät anerkannt:
Liechtenstein, Norwegen, Island und die Schweiz.