Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route, deutsch Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
Das ADR wurde am 30. September 1957 in Genf unter der Anleitung der UNECE beschlossen und ist am 29. Januar 1968 in Kraft getreten. Zu den Unterzeichnerstaaten gehörten unter anderem Frankreich und Deutschland. Wirksam wurde das ADR zunächst durch Umsetzung in das jeweilige nationale Recht. Heute sind alle EU-Staaten auch ADR - Unterzeichner, das ADR ist durch eine EU-Verordnung rechtsgültig.
Das ADR wird alle zwei Jahre an die neuesten technischen und juristischen Erkenntnisse angepasst. Derzeit liegt das ADR 2009 vor. Es ist weitgehend konform mit den Model Regulations der UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods der Vereinten Nationen, die derzeit in der Revision 15 (2007) gültig sind, und weniger detailliert ausgeführt sind. Sie werden insbesondere seitens der UNECE mit der EU zusammen gepflegt.
Vertragsstaaten
Derzeit gibt es 47 ADR – Mitgliedsstaaten. Diese sind
Albanien, Andorra, Aserbeidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Türkei, Tunesien, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Weißrussland und Zypern