Gefahrenzettel nach ADR

Kennzeichnung nach ADR/RID/ADN/IMDG/IATA

Gemäß Europäischem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße müssen Transportbehältnisse und -geräte ab gewissen Mengen mit unterschiedlichen Kennzeichnungen versehen werden. Diese richten sich nach dem Gefährlichkeitsmerkmal nach ADR.

Die Gefahrzettel nach ADR sind auf der Spitze stehende Quadrate, die mittels Piktogrammen, dem Gefahrensymbol, und einem speziellen Nummerncode, den Gefahrgutklassen, über die Art der Gefahr Auskunft geben.

Diese Kennzeichnungen des ADR gibt es in verschiedenen Größen:

  • 10 x 10 cm (Gefahrzettel, label) für Packstücke
  • 25 x 25 cm sowie 30 x 30 cm Großzettel für LKWs, Tank-LKWs, Aufsetztanks oder Container

Gefahrgutklasse nach ADR

Die Ziffern auf den Gefahrenzettel nach ADR geben die Gefahrgutklasse nach ADR an.

Klasse 1 - Explosive Stoffe

Klasse 2 - Gase und gasförmige Stoffe

Klasse 3 - Entzündbare flüssige Stoffe

Klasse 4 - Entzündbare feste Stoffe

Klasse 5 - Entzündend oxidierende Stoffe

Klasse 6 - Giftige Stoffe

Klasse 7 - Radioaktive Stoffe

Klasse 8 - Ätzende Stoffe

Klasse 9 - Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände (z.B. Asbest)

Eine genaue Auflistung der Unterkategorien finden Sie unter dem Begriff Gefahrgutklasse bei Wikipedia.