Gemäß Europäischem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße müssen Transportbehältnisse und -geräte ab gewissen Mengen mit unterschiedlichen Kennzeichnungen versehen werden. Diese richten sich nach dem Gefährlichkeitsmerkmal nach ADR.
Die Gefahrzettel nach ADR sind auf der Spitze stehende Quadrate, die mittels Piktogrammen, dem Gefahrensymbol, und einem speziellen Nummerncode, den Gefahrgutklassen, über die Art der Gefahr Auskunft geben.
Diese Kennzeichnungen des ADR gibt es in verschiedenen Größen:
Die Ziffern auf den Gefahrenzettel nach ADR geben die Gefahrgutklasse nach ADR an.









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