Ausrichtungspfeile nach ADR

Die Richtlinien für die Kennzeichnung der Lage schreibt die Lagekennzeichnung durch die Ausrichtungspfeile vor.

Diese sind schwarz oder rot, auf hinreichend kontrastierendem Grund.

Die Ausrichtungspfeile müssen auf zwei gegenüberliegenden senkrechten Seiten folgender Verpackungen angebracht werden:

  • zusammengesetzte Verpackungen mit Innenverpackungen, die flüssige Stöffe enthalten
  • Einzelverpackungen, die mit Lüftungseinrichtungen /-öffnungen ausgerüstet sind
  • Kryo-Behältern zur Beförerung tiefgekühlter verflüssigter Gase