Aufbau des ADR

Das ADR wird in 10 Teile aufgeteilt:

Band I

  • Übereinkommen (Art. 1–17)
  • Anlage A Vorschriften über die gefährlichen Stoffe und Gegenstände
  • Teil 1 Allgemeine Vorschriften
  • Teil 2 Klassifizierung: Gefahrgutklasse (ADR - Klassen)
  • Teil 3 Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften sowie Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern
  • Band II

  • Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände (Forts.)
  • Teil 4 Verwendung von Verpackungen, Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen und Tanks
  • Teil 5 Vorschriften für den Versand
  • Teil 6 Bau- sowie Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen und Tanks
  • Teil 7 Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung
  • Anlage B Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der Beförderung
  • Teil 8 Vorschriften für die Fahrzeugbesatzungen, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation
  • Teil 9 Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge

Quelle: Wikipedia